Endbenutzer-Lizenzvertrag für meshloader (Testversion und Volllizenz). Er regelt die Nutzung der Software und geht für Softwarelizenzen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor (AGB Punkt 1.6).
Meshloader – Endbenutzer-Lizenzvertrag (Testversion und Volllizenz)
Indem Sie die in diesem Paket enthaltene Software installieren, kopieren, herunterladen, darauf zugreifen oder sie anderweitig verwenden (die „Software“), bestätigen Sie, dass Sie diesen Vertrag gelesen und verstanden haben, und dass Sie sich zur Einhaltung sämtlicher Bedingungen verpflichten. Sollten Sie den Bedingungen dieses Vertrags nicht zustimmen, dürfen Sie die Software nicht herunterladen, installieren, kopieren, darauf zugreifen oder sie anderweitig verwenden. In diesem Vertrag werden Sie gelegentlich als „Lizenznehmer“ bezeichnet.
Dieser Vertrag regelt die Nutzung der Software sowohl als Testversion („Testmodus“) als auch – nach Erwerb einer Lizenz – als Vollversion („Volllizenzmodus“). Welcher Lizenzmodus jeweils gilt, bestimmt sich nach Abschnitt 1.
1. Lizenzerteilung und -einschränkungen
1.1 Lizenzmodi
Die Software kann in einem von zwei Lizenzmodi genutzt werden:
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(a) Testmodus: Ab der Erstinstallation der Software bis zum Ablauf des Testzeitraums (Abschnitt 3.1) oder bis zur Aktivierung der Software mit einem gültigen Lizenzschlüssel – je nachdem, welches Ereignis früher eintritt – ist die Software als Testversion gemäß Abschnitt 1.2 lizenziert.
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(b) Volllizenzmodus: Mit dem Erwerb einer Lizenz und der Aktivierung der Software mit einem gültigen Lizenzschlüssel ist die Software als Vollversion gemäß Abschnitt 1.3 lizenziert.
1.2 Lizenzerteilung Testversion (Testmodus)
Im Testmodus erteilt Ihnen NEED immersive reality GmbH („NEED“) unentgeltlich eine beschränkte, einfache (nicht ausschließliche) Lizenz, nach der Sie die Software ausschließlich zur Evaluierung oder Prüfung der Software oder zur Teilnahme an autorisierten Schulungen verwenden können, vorbehaltlich der Einhaltung der in diesem Lizenzvertrag aufgeführten Bedingungen. Die Software ist Eigentum der Firma NEED und ihrer Lieferanten und durch österreichisches Recht sowie internationale Gesetze und Übereinkommen geschützt. Mit Ausnahme der Vervielfältigung, die beim Installieren, Laden und Ausführen der Software zu den nach diesem Vertrag gestatteten Zwecken notwendigerweise erfolgt, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen.
1.3 Lizenzerteilung Vollversion (Volllizenzmodus)
Im Volllizenzmodus erteilt Ihnen NEED gegen Entrichtung der vereinbarten Lizenzgebühr eine entgeltliche, beschränkte, einfache (nicht ausschließliche) und nicht übertragbare Lizenz zur produktiven Nutzung der Software gemäß den Bedingungen dieses Vertrages. Mit Ausnahme der Vervielfältigung, die beim Installieren, Laden und Ausführen der Software auf dem lizenzierten Arbeitsplatz notwendigerweise erfolgt, sind Sie nicht berechtigt, die Software über den im Rahmen dieser Lizenz gestatteten Umfang hinaus zu vervielfältigen.
Die Volllizenz wird ausschließlich als Jahreslizenz angeboten. Eine andere Laufzeit (z. B. monatlich oder unbefristet) wird nicht angeboten. Jede Lizenz berechtigt den Lizenznehmer zur Nutzung der Software auf jeweils einem (1) Arbeitsplatz (Einzelplatzlizenz). Die Lizenz kann auf einem Computer abgemeldet (deaktiviert) und anschließend auf einem anderen Computer wieder angemeldet (aktiviert) werden, sofern die Software je Lizenz zu jedem Zeitpunkt nur auf einem Arbeitsplatz genutzt wird. Die Anzahl der Lizenzen richtet sich nach der jeweiligen Bestellung bzw. Auftragsbestätigung.
1.4 Übergang vom Testmodus in den Volllizenzmodus
Mit dem Erwerb einer Lizenz und der Aktivierung der Software mit einem gültigen Lizenzschlüssel endet die gemäß Abschnitt 1.2 erteilte Testlizenz automatisch und wird – ohne dass es einer weiteren Handlung oder einer erneuten Annahme dieses Vertrages bedarf – durch die gemäß Abschnitt 1.3 erteilte Volllizenz ersetzt. Ab diesem Zeitpunkt gelten die auf den Volllizenzmodus anwendbaren Bestimmungen dieses Vertrages. Die Anzahl der Lizenzen, die Lizenzgebühren und der Beginn des Lizenzzeitraums richten sich nach der jeweiligen Bestellung bzw. Auftragsbestätigung (Abschnitt 4). Alle übrigen Bestimmungen dieses Vertrages gelten unverändert fort.
1.5 Einschränkungen
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt:
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(a) diese Software Dritten zur Verfügung zu stellen, ausgenommen Mitarbeitern des Lizenznehmers, die die Software ausschließlich in der in den oben aufgeführten Lizenzbedingungen angegebenen Weise und – im Volllizenzmodus – im Rahmen der erworbenen Lizenzanzahl verwenden dürfen;
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(b) die Software zu ändern, die Software in ein anderes Programm zu integrieren oder die Software mit einem anderen Programm zusammenzuführen;
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(c) die Software Reverse-Engineering-Aktivitäten zu unterziehen, zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln, oder zu versuchen, Software-Komponenten Dritter, die in die Software integriert sind, aus der Software zu extrahieren, es sei denn, dass Sie ausdrücklich gemäß geltendem Recht eine Dekompilierung vornehmen dürfen, diese Dekompilierung zur Herstellung der Interoperabilität mit einem anderen Software-Programm unerlässlich ist und Sie zuvor die notwendigen Informationen zur Herstellung dieser Interoperabilität von NEED angefordert haben, NEED diese Informationen aber nicht zur Verfügung gestellt hat (NEED behält sich vor, angemessene Bedingungen aufzuerlegen und eine angemessene Gebühr vor dem Bereitstellen solcher Informationen zu verlangen);
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(d) einen Teil der Software (einschließlich einer früheren Version der Software) oder die im Rahmen dieser Vereinbarung erteilte Lizenz zu unterlizenzieren, zu verkaufen, zu verleihen, zu vermieten, zu übertragen oder im Rahmen eines Leasingvertrags zu überlassen;
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(e) Serviceleistungen, Teilzeitnutzungs- oder Abonnementdienste, die auf der Software beruhen oder sie anderweitig nutzen, gegenüber Dritten zur Verfügung zu stellen;
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(f) Benchmark-, Leistungs- oder Vergleichstestergebnisse zur Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von NEED zu veröffentlichen oder gegenüber Dritten offenzulegen.
Zusätzlich ist der Lizenznehmer im Testmodus nicht berechtigt:
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(g) die Software für gewerbliche Zwecke oder zur Vermietung einzusetzen;
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(h) die Software in produktiven Umgebungen oder als Bestandteil eines kommerziellen Arbeitsablaufs einzusetzen;
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(i) die Software über ein Netzwerk, einen Cloud-Dienst, eine gehostete Umgebung, Remote-Desktop, Streaming, eine Virtual-Desktop-Infrastruktur oder eine vergleichbare Bereitstellung zugänglich zu machen, sofern dies nicht von NEED ausdrücklich schriftlich gestattet wurde.
Handelt es sich bei dem Lizenznehmer nicht um eine natürliche Person, sondern um ein Unternehmen, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine Personengesellschaft oder eine andere Organisation, so gilt:
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(a) Der Lizenznehmer kann seinen Mitarbeitern gestatten, die Software vorbehaltlich der vorstehenden Lizenzbedingungen und – im Volllizenzmodus – im Rahmen der erworbenen Lizenzanzahl zu nutzen;
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(b) der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, zu gewährleisten, dass sämtliche Mitarbeiter die Bedingungen dieses Vertrages befolgen;
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(c) im Falle der Beendigung des Dienstverhältnisses eines Mitarbeiters beim Lizenznehmer hat der Lizenznehmer sicherzustellen, dass der Mitarbeiter sämtliche Kopien der Software aus seinem Besitz an den Lizenznehmer zurückgibt und die Software von allen seinen Computern deinstalliert.
1.6 Lizenz-Compliance (Volllizenzmodus)
Im Volllizenzmodus kann NEED nach angemessener vorheriger Ankündigung und höchstens einmal pro Kalenderjahr vom Lizenznehmer angemessene Informationen über die Anzahl der aktiven Installationen und Nutzer der Software anfordern, um die Einhaltung der lizenzierten Anzahl zu überprüfen. Der Lizenznehmer stellt diese Informationen innerhalb einer angemessenen Frist bereit. Dieser Abschnitt berechtigt NEED nicht zum Zugriff auf die Systeme des Lizenznehmers oder auf die Inhalte des Lizenznehmers.
2. Testsoftware – Evaluierungscharakter (Testmodus)
Im Testmodus wird die Software ausschließlich zu Evaluierungszwecken bereitgestellt. Sie erkennen an und stimmen zu, dass die Software Fehler, Bugs, Mängel oder unvollständige Funktionen enthalten kann, instabil sein, abstürzen und nicht den für eine finale kommerzielle Version üblichen Tests unterzogen worden sein kann. Im Testmodus ist die Software nicht für den produktiven Einsatz bestimmt. Sie sind allein dafür verantwortlich, Ihre Daten und Systeme vor und während der Nutzung der Software zu sichern.
3. Laufzeit und Kündigung
3.1 Testzeitraum (Testmodus)
Die Testlizenz ist für einen Zeitraum von 7 (sieben) Tagen ab dem Datum Ihrer Erstinstallation der Software gültig. NEED behält sich das Recht vor, diesen Testzeitraum in Absprache mit dem Lizenznehmer zu verlängern; ein solcher verlängerter Zeitraum darf insgesamt 360 (dreihundertsechzig) Tage ab dem Datum der Erstinstallation nicht überschreiten. Die Testlizenz und Ihre Rechte zur Nutzung der Software im Testmodus enden automatisch mit Ablauf des Testzeitraums, mit dem Übergang in den Volllizenzmodus gemäß Abschnitt 1.4 oder früher, wenn Sie gegen eine Bestimmung dieses Vertrages verstoßen. Endet die Testlizenz ohne Übergang in den Volllizenzmodus, sind sämtliche Kopien der Software zu deinstallieren und zu vernichten oder, nach Ermessen von NEED, unverzüglich an NEED zurückzugeben.
3.2 Laufzeit der Volllizenz (Volllizenzmodus)
Die Volllizenz wird als Jahreslizenz erteilt und läuft über einen Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten ab Beginn des Lizenzzeitraums (die „Laufzeit“). Der Beginn des Lizenzzeitraums bestimmt sich nach Abschnitt 4 (Lizenzgebühren und Abrechnungszeitraum).
3.3 Automatische Verlängerung (Volllizenzmodus)
Die Volllizenz verlängert sich nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit automatisch um jeweils weitere 12 (zwölf) Monate zu den dann gültigen Bedingungen und Lizenzgebühren, sofern sie nicht von einer der Parteien fristgerecht gemäß Abschnitt 3.4 gekündigt wird. NEED wird den Lizenznehmer über eine Änderung der für die Verlängerung geltenden Lizenzgebühren mindestens 30 Tage vor Beginn des verlängerten Zeitraums informieren.
3.4 Kündigung
Die Volllizenz kann von jeder Partei ordentlich zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens 1 (einen) Monat vor Ablauf der jeweils laufenden Laufzeit schriftlich (einschließlich per E-Mail) bei der anderen Partei eingehen. Geht die Kündigung nicht rechtzeitig ein, verlängert sich die Volllizenz gemäß Abschnitt 3.3 automatisch um weitere 12 Monate.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die auf der Grundlage dieses Vertrags erteilte Lizenz und Ihre Rechte zur Nutzung der Software enden außerdem automatisch, wenn Sie gegen eine wesentliche Bestimmung aus diesem Vertrag verstoßen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, die Nichtzahlung fälliger Lizenzgebühren, oder wenn Sie den Lizenzschutz- bzw. Aktivierungsmechanismus der Software umgehen, deaktivieren, manipulieren oder anderweitig in ihn eingreifen oder die lizenzierte Anzahl überschreiten. Im Falle einer Beendigung der Lizenz endet das Nutzungsrecht; sämtliche Kopien der Software sind zu deinstallieren und zu vernichten oder, nach Ermessen von NEED, an NEED zurückzugeben.
4. Lizenzgebühren und Abrechnungszeitraum
Der Testmodus wird unentgeltlich bereitgestellt; eine Lizenzgebühr ist hierfür nicht zu leisten.
Im Volllizenzmodus ergibt sich die Lizenzgebühr für die Jahreslizenz aus der jeweiligen Bestellung bzw. Auftragsbestätigung und wird jeweils im Voraus für die gesamte Laufzeit von 12 Monaten in Rechnung gestellt.
Der Abrechnungszeitraum beginnt – je nachdem, welches Ereignis früher eintritt – mit der schriftlichen Zusage (Auftragsbestätigung bzw. schriftlicher Annahme des Angebots) oder mit der Rechnungslegung. Dieser Zeitpunkt gilt zugleich als Beginn des Lizenzzeitraums im Sinne von Abschnitt 3.2.
Sofern nicht ausdrücklich in einem wirksam erteilten Auftrag oder einer solchen Bestellung etwas anderes vereinbart wurde, sind Zahlungen grundsätzlich innerhalb von maximal 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei automatischer Verlängerung gemäß Abschnitt 3.3 wird die Lizenzgebühr für den jeweils neuen Lizenzzeitraum entsprechend erneut in Rechnung gestellt.
5. Ausgeschlossene Nutzungen (keine sicherheitskritische Nutzung)
Die Software ist nicht für die Verwendung in Umgebungen oder Anwendungen konzipiert, bestimmt oder freigegeben, in denen ein Ausfall, Fehler oder eine Ungenauigkeit der Software zu Tod, Personenschäden oder schweren physischen, Umwelt- oder Sachschäden führen könnte. Dies umfasst insbesondere, ohne darauf beschränkt zu sein, den Betrieb von Medizinprodukten oder lebenserhaltenden Systemen, die industrielle Prozess- oder Maschinensteuerung, Luft- und Raumfahrt, See- oder Schienennavigation bzw. -steuerung, Kraftfahrzeug- oder sonstige Fahrzeugsteuerungssysteme, kerntechnische Anlagen, Waffensysteme sowie jede andere sicherheitskritische oder echtzeitkritische Steuerungsanwendung (zusammen „Hochrisiko-Anwendungen“). Sie verpflichten sich, die Software nicht für Hochrisiko-Anwendungen zu nutzen, und erkennen an, dass NEED jede ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Eignung für solche Zwecke ausdrücklich ausschließt.
6. Inhalte des Lizenznehmers und Freistellung
„Inhalte des Lizenznehmers“ bezeichnet sämtliche Daten, CAD-Dateien, Meshes, 3D-Modelle, Texturen, Materialien, Szenen und sonstigen Dateien, die Sie in die Software importieren, laden, verarbeiten oder mit ihr darstellen. Im Verhältnis zwischen Ihnen und NEED behalten Sie sämtliche Rechte an Ihren Inhalten und bleiben allein für diese verantwortlich.
Sie sichern zu und gewährleisten, dass Sie Eigentümer sämtlicher erforderlicher Rechte, Lizenzen und Genehmigungen zur Nutzung der Inhalte des Lizenznehmers mit der Software sind oder diese erworben haben und dass Ihre Nutzung keine Rechte Dritter (einschließlich Rechte des geistigen Eigentums) verletzt, keine Geheimhaltungspflichten verletzt und gegen kein anwendbares Recht verstößt. NEED prüft oder überwacht die Inhalte des Lizenznehmers nicht und übernimmt hierfür keine Verantwortung.
Sie verpflichten sich, NEED, ihre Lieferanten und Lizenzgeber von sämtlichen Ansprüchen, Haftungen, Schäden, Verlusten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten) freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen, die aus Ihren Inhalten oder aus Ihrem Verstoß gegen diesen Abschnitt entstehen, soweit nach anwendbarem Recht zulässig.
7. Eigentum an der Software
Diese Software ist Eigentum von NEED sowie ihrer Lieferanten und Lizenzgeber. Sie erhalten nur eine Lizenz für diese Software gemäß diesem Vertrag. Dadurch wird kein Titel an oder Eigentum an dieser Software erworben, und auch keine damit verbundenen Eigentumsrechte. Sie dürfen diese Rechte nicht verletzen und sind verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu unternehmen, um die Rechte von NEED sowie ihrer Lieferanten und Lizenzgeber zu schützen. Die Lizenzgeber von NEED sind ausdrücklich als Drittbegünstigte dieser Lizenz vorgesehen, mit dem Recht, die Bedingungen dieses Vertrages bezüglich der relevanten Bestandteile der Software, die sie an NEED lizenziert haben, gegen Sie durchzusetzen.
8. Feedback
Sofern Sie NEED Vorschläge, Ideen, Verbesserungswünsche, Fehler- oder Bug-Reports oder sonstiges Feedback zur Software bereitstellen („Feedback“), räumen Sie NEED ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, unwiderrufliches, weltweites, unentgeltliches, voll abgegoltenes und übertragbares Recht ein, dieses Feedback zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und anderweitig zu verwerten sowie in die Software oder andere Produkte und Dienstleistungen von NEED zu integrieren, ohne dass Ihnen hierfür eine Vergütung oder sonstige Verpflichtung zusteht. NEED ist nicht verpflichtet, Feedback zu nutzen.
9. Updates, Upgrades, Änderungen und Support
NEED kann, ist jedoch nicht verpflichtet, Updates, Upgrades, Patches, Fehlerbehebungen oder neue Versionen der Software bereitzustellen. NEED darf die Software oder einzelne Funktionen jederzeit nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise ersetzen, ändern, verbessern, erweitern oder einstellen und ist nicht verpflichtet, die Software oder eine bestimmte Funktion zu warten, zu unterstützen oder weiterzuentwickeln. Keine bestimmte Eigenschaft oder Funktion der Software wird zugesichert oder garantiert; der gegenwärtige Funktionsumfang stellt keine zugesicherte Beschaffenheit dar.
Sofern nicht in einer gesonderten schriftlichen Wartungs- oder Supportvereinbarung ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, übernimmt NEED im Rahmen dieses Vertrages keinerlei Wartungs-, Support-, Reaktionszeit-, Service-Level- oder Fehlerbehebungsverpflichtungen. Etwaige Wartungs- und Supportleistungen sind optional und einer gesonderten Vereinbarung sowie gesonderten Vergütung vorbehalten.
10. Garantien und Haftungsbeschränkung
10.1 Gewährleistung
Soweit gesetzlich zulässig, wird die Software „wie besehen“, ohne jede darüber hinausgehende Gewähr (weder ausdrücklich noch stillschweigend noch durch Anwendung des Gesetzes) bereitgestellt, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, die impliziten Garantien der allgemeinen Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck, Konformität mit anwendbaren Vorschriften und Datengenauigkeit (und NEED sowie ihre Distributoren oder Lieferanten lehnen hiermit solche Zusicherungen und Garantien ab). NEED und ihre Distributoren oder Lieferanten übernehmen keine Garantie dafür, dass die Benutzung der Software fehlerfrei ablaufen wird oder dass die Benutzung der Software den Anforderungen des Lizenznehmers genügt. Sie bestätigen hiermit, dass Sie (a) die erforderlichen Kenntnisse haben, die Eignung der Software für Ihre Zwecke zu prüfen, und dies tatsächlich geprüft haben; und (b) die Software aufgrund Ihrer eigenen Qualifikation und Ihres Urteilsvermögens ausgewählt haben. Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
10.2 Haftungsbeschränkung
In keinem Fall wird die Gesamthaftungssumme von NEED und ihren Distributoren oder Lieferanten für alle Ansprüche aus der Software oder damit in Zusammenhang stehende Ansprüche, unabhängig davon, ob diese aus einem Rechtsgeschäft, einer Garantie oder unerlaubter Handlung (einschließlich verschuldensunabhängiger Haftung und Fahrlässigkeit), Produkthaftung oder anderweitig erwachsen, folgende Beträge übersteigen:
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(a) im Testmodus: den größeren Betrag aus den von Ihnen im Rahmen dieses Vertrages tatsächlich gezahlten Entgelten oder 100 EUR (einhundert Euro); da die Testversion unentgeltlich bereitgestellt wird, betragen die gezahlten Entgelte in der Regel null;
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(b) im Volllizenzmodus: die vom Lizenznehmer in den dem schadensbegründenden Ereignis vorangegangenen zwölf (12) Monaten tatsächlich gezahlte Lizenzgebühr.
In keinem Fall werden NEED und ihre Distributoren oder Lieferanten für Folgeschäden, indirekte Schäden, Sonderschäden, Schäden mit Strafschadensersatz, exemplarische oder zufällige Schäden, Verlust des Geschäfts- oder Firmenwerts oder entgangene Gewinne haften, selbst wenn NEED und ihre Distributoren oder Lieferanten auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden.
Die vorstehenden Beschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht für eine Haftung, die nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann. Insbesondere bleibt die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz sowie die zwingenden Gewährleistungs- und Haftungsrechte von Verbrauchern nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) unberührt.
11. Exportkontrolle und Sanktionen
Sie verpflichten sich, alle anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften einzuhalten, einschließlich derjenigen der Republik Österreich, der Europäischen Union und, soweit anwendbar, der Vereinigten Staaten von Amerika. Sie sichern zu, dass Sie sich nicht in einem Land oder bei einer Partei befinden, das bzw. die anwendbaren Embargos oder Sanktionen unterliegt, und die Software nicht dorthin nutzen, exportieren oder reexportieren, und dass Sie keine Person oder Organisation sind, mit der Geschäfte nach solchen Vorschriften untersagt sind. Die Software darf nicht für Zwecke verwendet werden, die nach anwendbarem Exportkontroll- oder Sanktionsrecht verboten sind.
12. In dieser Software verwendete Komponenten und Technologien Dritter
12.1 Open Asset Import Library (Assimp)
Diese Software verwendet die Open Asset Import Library (Assimp). Copyright (c) 2006–2025 assimp team. Alle Rechte vorbehalten. Assimp wird unter der modifizierten 3-Klausel-BSD-Lizenz verwendet. Der vollständige Lizenztext und die einschlägigen Copyright-Hinweise werden mit der Software ausgeliefert (z. B. in einer beiliegenden „licenses“-/„third-party-notices“-Datei) und sind zusätzlich verfügbar unter: https://github.com/assimp/assimp/blob/master/LICENSE
12.2 Unreal Engine / Epic Games
Diese Software wurde unter Verwendung der Unreal® Engine erstellt. Unreal® ist eine eingetragene Marke von Epic Games, Inc. in den USA und anderswo. Unreal® Engine, Copyright © 1998–2026, Epic Games, Inc. Alle Rechte vorbehalten.
Die Nutzung der in dieser Software enthaltenen Unreal-Engine-Komponenten unterliegt zusätzlich der jeweils geltenden Endbenutzer-Lizenzvereinbarung von Epic Games (Unreal® Engine End User License Agreement). Sie erkennen an, dass Sie durch diese Vereinbarung keinerlei Rechte, Titel oder Eigentum an der Unreal Engine, ihrem Quellcode oder den von Epic Games bereitgestellten Bestandteilen erwerben; sämtliche derartigen Rechte verbleiben bei Epic Games, Inc. und deren Lizenzgebern. Epic Games, Inc. ist hinsichtlich der in dieser Software enthaltenen Unreal-Engine-Bestandteile ausdrücklich als Drittbegünstigte vorgesehen und berechtigt, die einschlägigen Bedingungen unmittelbar Ihnen gegenüber durchzusetzen. Sie verpflichten sich, die in der Unreal® Engine EULA festgelegten Beschränkungen einzuhalten. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Vertrag und der Unreal® Engine EULA hinsichtlich der Unreal-Engine-Bestandteile geht die Unreal® Engine EULA von Epic Games vor.
Die jeweils aktuelle Unreal® Engine EULA ist abrufbar unter: https://www.unrealengine.com/eula
Sie allein sind für sämtliche mittels der Software erstellten Arbeitsergebnisse verantwortlich.
12.3 TurboActivate (wyDay LLC)
Diese Software verwendet TurboActivate, eine Lizenzierungs- und Aktivierungskomponente der wyDay, LLC, zur Lizenzaktivierung und zum Lizenzschutz. TurboActivate wird unter Lizenz der wyDay, LLC verwendet; sämtliche Rechte daran verbleiben bei der wyDay, LLC und deren Lizenzgebern. Die einschlägigen Copyright- und Lizenzhinweise werden mit der Software ausgeliefert (z. B. in einer beiliegenden „licenses“-/„third-party-notices“-Datei).
13. Lizenzaktivierung und Datenverarbeitung
Zu Lizenzierungs- und Lizenzschutzzwecken verwendet die Software einen Aktivierungs- und Validierungsmechanismus (TurboActivate, wyDay LLC). Zur Aktivierung, Validierung, Deaktivierung oder Übertragung einer Lizenz kann die Software mit einem Lizenzaktivierungs- bzw. Validierungsdienst kommunizieren. Diese Kommunikation beschränkt sich auf die für Lizenzierungs- und Aktivierungszwecke erforderlichen Daten (etwa einen Lizenzschlüssel und eine Geräte- bzw. Aktivierungskennung).
NEED erhebt über die Software keine Nutzungsanalyse-, Telemetrie- oder Absturzdaten, und die Software überträgt die Inhalte des Lizenznehmers nicht an NEED. Eine etwaige Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Lizenzaktivierung erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem anwendbaren österreichischen Datenschutzrecht; nähere Informationen enthält die Datenschutzinformation von NEED.
14. Allgemeines
Diese Lizenzvereinbarung unterliegt österreichischem Recht und ist demgemäß auszulegen. Kollisionsnormen, die die Anwendung der Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit erfordern, finden keine Anwendung. Für jedwede Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind ausschließlich die sachlich zuständigen Gerichte in Graz, Steiermark, Österreich zuständig. Ist der Lizenznehmer Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), bleiben die zwingenden Gerichtsstands- und Verbraucherschutzbestimmungen unberührt. Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und NEED dar und tritt an die Stelle aller früheren Vereinbarungen zwischen Ihnen und NEED über den Vertragsgegenstand. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen der Lizenzvereinbarung in dieser Dokumentation und der Lizenzvereinbarung in der Software ist die in der Software enthaltene Lizenzvereinbarung maßgeblich. Jede Übersetzung dieser Lizenzvereinbarung erfolgt für den örtlichen Bedarf. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags aus irgendeinem Grund nach anwendbarem Recht für unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, gilt eine Bestimmung als vereinbart, die so umformuliert ist, dass sie nach geltendem Recht im höchstmöglichen Umfang durchsetzbar ist. Die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages bleiben in Kraft.
Bestimmungen, die ihrem Wesen nach über das Vertragsende hinaus fortgelten sollen, bleiben auch nach Ablauf des Testzeitraums, nach Ablauf der Laufzeit oder sonstiger Beendigung dieses Vertrages in Kraft, insbesondere offene Zahlungsansprüche nach den Abschnitten 3 und 4 sowie Abschnitt 1.5 (Einschränkungen), Abschnitt 5 (Ausgeschlossene Nutzungen), Abschnitt 6 (Inhalte des Lizenznehmers und Freistellung), Abschnitt 7 (Eigentum), Abschnitt 8 (Feedback), Abschnitt 10 (Garantien und Haftungsbeschränkung), Abschnitt 11 (Exportkontrolle und Sanktionen) sowie Abschnitt 12 (Komponenten Dritter).
NEED immersive reality GmbH, 2026
