Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG (B2B). Sie richten sich nicht an Verbraucher.
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 NEED immersive reality GmbH (im Folgenden „NEED“) erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen NEED und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern; ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB; für einen bereits abgeschlossenen Vertrag gilt die bei dessen Abschluss geltende Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von NEED schriftlich bestätigt werden. Änderungen und/oder Erweiterungen dieser AGB werden unter der Domain https://xr-need.com/agb veröffentlicht und gelten für neue Verträge ab ihrer Veröffentlichung. Bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Rahmenverträgen oder laufenden Lizenz-/Abonnementverträgen) gelten geänderte AGB als vereinbart, wenn NEED den Kunden (Unternehmer) auf die Änderung sowie auf die Bedeutung seines Schweigens ausdrücklich hinweist und der Kunde der Änderung nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; widerspricht der Kunde fristgerecht, gilt das Dauerschuldverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fort. Eine einseitige nachträgliche Änderung bereits abgeschlossener Einzelverträge ist ausgeschlossen.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart. AGB des Kunden widerspricht NEED ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Kunden durch NEED bedarf es nicht.
1.4 Die Angebote von NEED sind freibleibend und unverbindlich.
1.5 Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von NEED schriftlich bestätigt wurden oder NEED mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat.
1.6 Soweit NEED dem Kunden Standardsoftware oder Softwarelizenzen überlässt (z. B. Meshloader XR), gelten hierfür vorrangig die jeweilige Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) bzw. die gesonderten Lizenzbedingungen. Diese AGB gelten für solche Lizenzen nur ergänzend, soweit die EULA keine abweichende Regelung enthält; im Falle eines Widerspruchs geht die jeweilige EULA vor.
2. Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde NEED vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt NEED dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
2.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch NEED treten der potentielle Kunde und NEED in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen diese AGB zu Grunde.
2.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass NEED bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
2.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von NEED ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
2.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachte und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die einzigartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Virtual-Reality-Konzepte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
2.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von NEED im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen und Virtual-Reality-Konzepte gemäß Punkt 2.4 außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
2.6 Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von NEED Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies NEED binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
2.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass NEED dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass NEED dabei verdienstlich wurde.
2.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus Punkt 2.5 durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem marktüblichen Honorar für die wirtschaftliche Verwertung vergleichbarer Konzepte bzw. Ideen; mangels anderer Anhaltspunkte gilt das für die Konzepterstellung marktübliche Honorar als Untergrenze. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei NEED ein.
2.9 Angebote, Konzepte, Kalkulationen, technische Beschreibungen, Lastenheft-Antworten und sonstige im Rahmen von Ausschreibungen oder Vergabeverfahren erstellte Unterlagen bleiben – unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind – geistiges Eigentum von NEED. Sie werden ausschließlich zum Zweck der Angebotsbewertung im jeweiligen Verfahren überlassen und dürfen ohne Zuschlag an NEED weder genutzt, vervielfältigt, an Dritte weitergegeben noch zur Beauftragung Dritter verwendet werden.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch NEED. Innerhalb des vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit für NEED.
3.2 Alle Leistungen von NEED (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien, Powerpoints, Virtual-Reality-Prototypen) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
3.3 Der Kunde wird NEED zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von NEED wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, 3D-Modelle, Texturen, CAD-Daten, Sounds etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. NEED haftet im Falle von Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird NEED wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde NEED verschuldensunabhängig schad- und klaglos; er hat NEED sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, NEED bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt NEED hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung. Dies gilt auch für durch KI-Systeme erzeugte oder bearbeitete Inhalte, Bilder, Texte, Audio- oder Videodaten, die der Kunde bereitstellt; der Kunde gewährleistet auch insoweit, dass deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt und keinen gesetzlichen Beschränkungen widerspricht.
3.5 Zusätzlich erbrachte Leistungen, die nicht Bestandteil eines schriftlichen Auftrages sind und nicht durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gemäß den bei Leistungserbringung geltenden Stundensätzen von NEED nach Aufwand verrechnet. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von NEED, wie beispielsweise die Übernahme von Inhalten (v.a. Texte und Bilder, 3D-Modelle, Sounds) aus bereits bestehenden Internet-Webseiten.
3.6 Bei umfangreicheren XR-Produktionen oder Projekten erfolgt die Abnahme – sofern vereinbart – nach Meilensteinen bzw. Teilleistungen. NEED stellt die jeweilige (Teil-)Leistung zur Abnahme bereit; der Kunde hat diese binnen drei Werktagen zu prüfen und schriftlich abzunehmen oder unter konkreter Bezeichnung wesentlicher Mängel zu beanstanden. Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung oder nimmt der Kunde die Leistung in Gebrauch, gilt die (Teil-)Leistung als abgenommen. Geringfügige Mängel, welche die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; ihre Behebung erfolgt im Rahmen der Gewährleistung.
3.7 Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden nach Freigabe einer Leistungsbeschreibung, eines Lastenhefts oder einer (Teil-)Leistung (Change Requests), wie z.B. die nachträgliche Änderung von Menüs, der Austausch von Avataren oder Assets oder die Ergänzung zusätzlicher Funktionen (z.B. Multiplayer), stellen zusätzliche Leistungen dar und werden gesondert nach Aufwand zu den bei Leistungserbringung geltenden Stundensätzen von NEED vergütet. Sie können Auswirkungen auf vereinbarte Termine haben; die Fristen verlängern sich entsprechend.
4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1 NEED ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
4.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. NEED wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
4.3 Soweit NEED notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von NEED, sondern erfolgt die Beauftragung im Namen des Kunden.
4.4 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde jedenfalls einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages mit NEED aus wichtigem Grund.
5. Termine
5.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von NEED schriftlich zu bestätigen.
5.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung von NEED aus Gründen, die NEED nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und NEED berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 Befindet sich NEED in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er NEED schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Vorzeitige Auflösung
6.1 NEED ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von NEED weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von NEED eine taugliche Sicherheit leistet.
6.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn NEED fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes, gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
7. Honorar
7.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von NEED für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. NEED ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. NEED ist berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
7.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat NEED für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
7.3 Alle Leistungen von NEED, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle NEED erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
7.4 Kostenvoranschläge von NEED sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass das tatsächliche, von NEED schriftlich veranschlagte (Gesamt-)Honorar um mehr als 15 % überstiegen wird, wird NEED den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
7.5 Für alle Arbeiten von NEED, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt NEED das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich NEED zurückzustellen.
7.6 Preisänderungen, die nicht im Einflussbereich von NEED liegen, wie z.B. Preisänderungen durch Subunternehmer, Lieferanten, Gesetzesänderungen, Wechselkursschwankungen, Materialkostenanpassungen, die jedoch Auswirkungen auf die von NEED erbrachten Leistungen haben, berechtigen NEED dazu, das Honorar entsprechend anzupassen.
8. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
8.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von NEED gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von NEED. Siehe diesbezüglich auch Punkt 9.1.
8.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, NEED die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten eines Mahnschreibens in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
8.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann NEED sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
8.4 Weiters ist NEED nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
8.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich NEED für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von NEED aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von NEED schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
9. Eigentumsrecht und Urheberrecht
9.1 Alle Leistungen von NEED, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Prototypen aus der Programmierung und Virtual- Reality-Prototypen), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von NEED und können von NEED jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der räumliche Nutzungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung; mangels gesonderter Vereinbarung ist die Nutzung weltweit gestattet. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von NEED setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von NEED dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von NEED, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
9.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von NEED (z.B. Quellcodes, Grafiken, Projektdateien etc.), wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von NEED und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
9.3 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde, besteht kein Anspruch des Kunden auf Herausgabe von Quellcode, Projektdateien, Build-Pipelines, Entwicklungswerkzeugen, Unreal-Engine- Projektdateien, Blueprints, Plug-ins, Bibliotheken, Datenträgern oder sonstigen Dateien mit Erstellercode (z.B. Photoshop PSD, HTML, Programmcode) oder Entwicklungsunterlagen. Die Übergabe solcher Materialien sowie die Einräumung damit verbundener Bearbeitungsrechte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten.
9.4 Für die Nutzung von Leistungen von NEED, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von NEED erforderlich. Dafür steht NEED und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
9.5 Für die Nutzung von Leistungen von NEED bzw. von Werbemitteln, für die NEED konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung von NEED notwendig.
9.6 Der Kunde haftet NEED gegenüber für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
9.7 Soweit von NEED erstellte Leistungen unter Verwendung der Unreal® Engine erstellt oder ausgeliefert werden, unterliegt die Nutzung der darin enthaltenen Unreal-Engine-Bestandteile zusätzlich der jeweils geltenden Endbenutzer-Lizenzvereinbarung von Epic Games (Unreal® Engine EULA). Der Kunde verpflichtet sich, diese einzuhalten; Epic Games, Inc. ist insoweit Drittbegünstigte. Unreal® ist eine eingetragene Marke von Epic Games, Inc. Verwendet NEED Open-Source- oder sonstige Drittkomponenten (z.B. Open Asset Import Library/Assimp), gelten hierfür zusätzlich die jeweiligen Lizenzbedingungen; die einschlägigen Lizenz- und Copyright-Hinweise werden mit der Leistung bereitgestellt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass einzelne Komponenten Open-Source- oder sonstigen Drittlizenzen unterliegen können; diese Lizenzbedingungen gehen hinsichtlich der jeweiligen Komponente den Regelungen dieses Abschnitts vor.
9.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, technische Schutzmaßnahmen, Lizenz-, Kopierschutz- oder Aktivierungsmechanismen der Software (z.B. produkt- oder lizenzserverbasierte Aktivierungssysteme) zu umgehen, zu deaktivieren, zu entfernen oder zu manipulieren oder solche Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen.
10. Kennzeichnung
10.1 NEED ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf NEED und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
10.2 NEED ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
11. Verfügbarkeit und Reaktionszeit
NEED erbringt seine Leistungen mit entsprechender Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. NEED kann jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass ihre Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Der Kunde hat nur dann Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit und Reaktionszeiten, wenn diese gesondert schriftlich vereinbart wurden (Service Level Agreement, SLA). Der Kunde bleibt für die regelmäßige Sicherung (Backup) seiner Daten selbst verantwortlich. NEED haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit dieser darauf beruht, dass der Kunde keine angemessene Datensicherung vorgenommen hat; die gesetzliche Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Bei cloud- oder serverbasierten Leistungen (z.B. SaaS-, Plattform- oder XR-Online-Diensten) stellen angekündigte oder zumutbare Wartungsfenster, das Einspielen von Updates sowie eine dadurch bedingte vorübergehende Nichtverfügbarkeit keinen Mangel dar. NEED wird planbare Wartungsarbeiten nach Möglichkeit in nutzungsschwache Zeiten legen und den Kunden, soweit zumutbar, vorab informieren. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher SLA-Vereinbarung geschuldet.
12. Gewährleistung
12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch NEED, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch NEED zu. NEED wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde NEED alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. NEED ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für NEED mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
12.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. NEED ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. NEED haftet im Falle von Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber NEED gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
13. Haftung und Produkthaftung
13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von NEED und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von NEED ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der „Leute“ von NEED.
13.2 Jegliche Haftung von NEED für Ansprüche, die auf Grund der von NEED erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme, Virtual-Reality-Anwendungen) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn NEED der Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für NEED nicht erkennbar war, wobei Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet NEED nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat NEED diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
13.3 Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von NEED. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
13.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für eine Haftung, die nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann. Insbesondere bleiben die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) unberührt.
13.5 Setzt NEED zur Realisierung von Kundenprojekten Software, Komponenten oder Module Dritter ein (z.B. Content-Management-Systeme, Open-Source-Software, Spiel-Engines wie die Unreal® Engine, Bibliotheken), so nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die Urheber- und Nutzungsrechte hieran bei den jeweiligen Rechteinhabern verbleiben und sich nach den jeweiligen (Open-Source- bzw. Hersteller-)Lizenzbedingungen richten. Auf Entwicklungsstand und Updatezyklen solcher Drittsoftware hat NEED keinen Einfluss; allenfalls darin begründete Sicherheitslücken liegen außerhalb des Verantwortungsbereiches von NEED.
13.6 Liefert oder vermittelt NEED Hardware Dritter (z.B. VR-/XR-Headsets wie Meta Quest, PCs, Touchscreens, Beamer, Tracking-Systeme), gelten für diese die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller. NEED haftet nicht für Ausfälle, Fehlfunktionen oder Inkompatibilitäten von Hardware Dritter, Betriebssystemen, Firmware oder Plattformdiensten (z.B. Store-, Konto- oder Cloud-Diensten) sowie für deren Änderung oder Einstellung durch den jeweiligen Anbieter. Notwendige Anpassungen infolge solcher Änderungen werden gesondert verrechnet.
14. Suchmaschinen-Optimierung (SEO)
NEED meldet im Rahmen der Leistungserbringung Internetseiten bei allen dem Auftrag entsprechenden Suchdiensten an. Die Suchdienste garantieren nicht, dass die angemeldeten Internetseiten auch in der angestrebten Form aufgenommen und gelistet werden. NEED erteilt daher keine Garantie auf Erfolg, Listung oder (gleichbleibende) Position in Suchmaschinen und übernimmt auch keine Haftung oder Garantie bei eventuellen Sanktionen durch Suchmaschinen, wie Sperrung, Nicht-Aufnahme oder Nicht-Ranking einer Internetseite.
15. Social-Media-Kanäle
NEED weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von NEED nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. NEED arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. NEED beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social-Media-Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann NEED aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
16. Hosting und Domainregistrierung
16.1 NEED agiert im Bereich der Vermietung von Webspace lediglich als Reseller/Vermittler zwischen dem Kunden und dem Hosting-Anbieter und beruft sich in diesem Zusammenhang auf die AGB des Hosting-Anbieters. Die Webspace-Verfügbarkeit liegt ausschließlich im Einflussbereich des vermittelten Hosting-Anbieters. Jegliche Haftung durch NEED in diesem Bereich ist ausgeschlossen.
16.2 NEED vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. NEED übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass die gewünschte Domain tatsächlich verfügbar ist, und ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und insbesondere niemanden in seinen (Kennzeichnungs-)Rechten zu verletzen und bezüglich Ansprüche Dritter NEED verschuldensunabhängig schad- und klaglos zu halten.
17. Apps und XR-Anwendungen
Die Erstellung von Apps erfolgt nach den zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung aktuellen Geschäftsbedingungen des vom Kunden als Verkaufsplattform angegebenen App-Stores (App Store iOS, Google Play Store, Windows Phone Store etc.). NEED hat keinen Einfluss auf Änderungen der Geschäftsbedingungen der App-Stores. Änderungen können dazu führen, dass eine App überhaupt nicht mehr oder nicht in der ursprünglichen Form im App-Store angeboten werden kann. NEED haftet daher nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass eine App auf einer oder mehreren Verkaufsplattformen nicht angeboten werden kann. Notwendige Adaptierungen der App werden gesondert verrechnet. Virtual-Reality-Anwendungen werden in Form einer .exe-Datei übermittelt und für den aktuellen Stand der Windows-Version programmiert; Update-Änderungen werden gesondert verrechnet.
18. Vertraulichkeit und Datenschutz
18.1 NEED wird alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen, die nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln. Sie wird Angestellte und Dritte, die solche Informationen oder Unterlagen zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages erhalten, zu gleicher Verschwiegenheit verpflichten. Dies gilt nur insoweit nicht, als (1) NEED gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren, und soweit (2) international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
18.2 NEED verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden bzw. seiner Ansprechpersonen (insbesondere Name/Firma, Funktion, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragsanbahnung, Vertragserfüllung und Kundenbetreuung. Rechtsgrundlage ist die Vertragserfüllung bzw. vorvertragliche Maßnahmen (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO) sowie das berechtigte Interesse von NEED an einer ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Nähere Informationen, insbesondere zu Speicherdauer und Betroffenenrechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, Beschwerde bei der Datenschutzbehörde), enthält die gesonderte Datenschutzerklärung von NEED.
18.3 Verarbeitet NEED im Rahmen eines Auftrages personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden (Auftragsverarbeitung), schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung gemäß Art 28 DSGVO ab.
18.4 Die Zusendung elektronischer Werbung (z.B. Newsletter, Angebote) erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten, ausdrücklichen Einwilligung des Kunden oder im gesetzlich zulässigen Rahmen (§ 174 TKG 2021). Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich (E-Mail, Telefax oder Brief) an die bekannten Kontaktdaten von NEED widerrufen werden. Der Referenzhinweis gemäß Punkt 10.2 bleibt davon unberührt.
19. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen NEED und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20. Salvatorische Klausel
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall gelten jene Bestimmungen als vereinbart, welche rechtswirksam sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen, sofern sie der ursprünglichen Absicht der Vertragsparteien dennoch entsprechen. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.
21. Erfüllungsort und Gerichtsstand
21.1 Erfüllungsort ist der Sitz von NEED. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald NEED die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
21.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen NEED und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von NEED sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist NEED berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
21.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Graz, Mai 2026
NEED immersive reality GmbH
Joanneumring 7/7, A-8010 Graz
Geschäftsführer: Mag. Rainer Edler
Firmenbuchnummer: FN 623827 v
Firmenbuchgericht: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz
